Überprüfung von (Rück-)Kühlwerken nach VDI 2047/42. BlmSchV

Nach einer Reihe lokaler Ausbrüche von Infektionen, die in Verbindung mit Rückkühlwerken stehen (bspw. Warstein 2013), ergab sich der dringende Bedarf einer Regelung zur Verkehrssicherungspflicht von wasserführenden Anlagen, die Aerosole emittieren können. Die gesetzlichen Grundlagen zur Überprüfung von solchen Anlagen wurden 2015 mit der Immisionsschutzverordnung (Festlegung von Untersuchungsparametern und –intervallen bei Rückkühlanlagen) und 2017 mit der 42. BImSchV (VO zu Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern) geschaffen.

Bei dem Betrieb eines solchen wasserführenden Systems können diverse Problemstellungen auftauchen. Durch die begünstigenden Umgebungstemperaturen kann es zu einer mikrobiologischen Belastung des Nutz-/Prozesswassers kommen. Wenn dieses Wasser in Form von Aerosol in die Umwelt freigesetzt wird, kann es zu einer akuten Gefährdungslage für die Bewohner der näheren Umgebung dieser emittierenden Anlage kommen. Insbesondere Legionellen sp. können schwere Infektionen (Lungenentzündungen) auslösen.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Hygienekontrollen fordern eine regelmäßige Überprüfung des Nutzwassers der Anlagen durch ein akkreditiertes Prüflabor. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Ihre Anlage. Wir bestimmen im Nutz-/Prozesswasser die allgemeine Koloniezahl sowie die Legionellenkonzentration. Bei Bedarf können wir auch eine Bestimmung von Pseudomonas aerugionosa vornehmen.

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UBA-Legionellenempfehlung (Umweltbundesamt.de)

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