
Ob Therapiebecken zur Rehabilitation oder Freizeitbäder für den Sommerspaß, die Qualität des Wassers muss für die Nutzer unbedenklich sein.
Für Schwimm- und Badebecken gelten spezielle Regelungen (DIN 19643). Hier müssen die Betreiber dafür sorgen, dass keine gesundheitliche Gefährdung für die Nutzer ausgeht. Die DIN-Norm fordert eine regelmäßige Überprüfung des Wassers auf chemisch-physikalische und mikrobiologische Parameter um auszuschließen, dass eine gesundheitliche Gefährdung (durch z.B. Krankheitserreger) ausgeht.
Das Hygiene-Institut ist für das Monitoring zahlreicher Schwimm-und Badebecken in der Region Berlin/Brandenburg verantwortlich. Gerne unterstützen wir Sie bei dem Betrieb Ihres Beckens.